Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Hessen
Vom 3. März 2010, GVBl. S. 101, zuletzt geändert am 22. November 2017, GVBl. S. 383, 391
Aufgrund des § 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 30 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in der Fassung vom 20. Juli 2004 (GVB1l. I S. 252), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Dezember 2006 (GVBl. I S. 619), wird verordnet:
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